Warnung vor Abo-Falle mit der DS-GVO
Seit Anfang Oktober gehen bei vielen Unternehmen Faxmitteilungen ein, auf denen erklärt wird, man müsse sich bei der „EU-weiten-zentralen-Fax-Stelle“ registrieren um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Tatsächlich ist das aber nicht der Fall. In Wahrhrheit geht es dem Absender der Mitteilung darum, einen Abo-Vertrag abzuschließen, dessen Leistungen äusserst fragwürdig sind.
Bei der Einsendung des unterschriebenen Formulars kommt ein Vertrag zustande, bei dem man in drei Jahren für rund 1500 EUR Formulare und Anleitungen bekommen soll, die man auf den Webseiten der Landesbehörden kostenlos herunterladen kann.
Im Kleingedruckten findet man dann auch den Hinweis, dass das sogenannte Leistungspaket Basisdatenschutz ein „behörden- und kammerunabhängiges Angebot“ ist, wer tatsächlich dahinter steckt, bleibt aber völlig unklar. Eine Datenschutzauskunft-Zentrale gibt es jedenfalls nicht.
Es ist dringend empfohlen, das Anschreiben zu ignorieren. Wurde das Anschreiben irrtümlich doch unterschrieben eingesendet, bleibt einem der Weg zum Rechtsanwalt wohl nicht erspart, wenn man nicht zahlen möchte. Möglicherweise kann der Vertrag angefochten werden, immerhin wird ein offizieller Charakter vorgegegaukelt und es fehlen Pflichtangaben.