Entwurf IT-Sicherheitsgesetz
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat am 19.08.2014 den Entwurf für das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) vorgelegt.
Wegen der zunehmenden digitalen Durchdringung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, wachsen auch die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und individuellen Abhängigkeiten, so das BMI. Da Deutschland auch im internationalen Vergleich zunehmend Ziel von Spionage und Angriffen auf IT-Systeme ist, soll mit der Einführung des neuen Gesetzes eine Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland erreicht werden.
Der Entwurf sieht vor, dass die Betreiber kritischer Infrastrukturen einen Mindeststandard einhalten und Sicherheitsvorfälle melden müssen. Die Betreiber von IT-Infrastruktuen in den Bereichen Energie, Verkehr, Banken und Gesundheitswesen sollen zu Maßnahmen zum Risikomanagement verpflichtet werden.
Das BMI folgt damit den Vorschlägen der EU über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union.
Quelle: www.bmi.bund.de