Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteile aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Von diesen AGB abweichende Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

  1. Angebote

(1) Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere Auftragsbestätigung bzw. wenn eine solche nicht vorliegt, durch unsere Lieferung zustande.
(2) Angebote sind – auch bezüglich der Preisangabe – stets freibleibend. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit. Alle Angebote gelten nur solange Vorrat reicht.
(3) Soweit Angestellte der Firma Schulte & Gehrke Aachen mündliche Nebenabreden treffen, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese zur Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.

  1. Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise sind Netto-Preise; es sind die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie Kosten für Porto, Verpackung, Versand, Versandversicherung und Lieferung aufzuschlagen.
(2) Unsere Rechnungen sind sofort fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnen wir den gesetzlichen Zinssatz (derzeit 5% über dem Leitzins der EZB) sowie 5 EUR Gebühr pro Mahnung. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten und Zinsen und dann erst auf die Hauptleistung anzurechnen.

  1. Eigentumsvorbehalte

(1) Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma Schulte & Gehrke Aachen das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware , muß der Käufer auf das Vorbehaltseigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Rechte durchsetzen kann. Für die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten haftet der Käufer, soweit nicht der Dritte Erstattungen leistet. Die Pfändung der Vorbehaltsware stellt für uns einen Grund zum Rücktritt vom Vertrag dar.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Mängelrüge / Gewährleistung

(1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung. Garantieverlängerungen sind möglich.
(2) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations – oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(3) Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzustellen.
(4) Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

  1. Haftungsbegrenzung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.
(2) Durchführung und Prüfung der Datensicherung obliegt dem Kunden. Unsere Haftung für Vermögensschäden bei Datenverlust ist der Höhe nach auf den Aufwand beschränkt, der für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung gesicherter Daten erforderlich ist, maximal jedoch auf EUR 50.000,00. Hat der Auftraggeber die Daten nicht gesichert, hat er nur Anspruch auf Ersatz des Schadens, der entstanden wäre, wenn er ordnungsgemäß Daten gesichert hätte.
(3) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, sind in jedem Falle ausgeschlossen.
(4) Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler bei Softwareprogrammen in allen Anwendungsfällen auszuschließen. Wir übernehmen daher keine Gewähr dafür, dass das Softwareprogramm in allen Kombinationen und Anwendungen unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet. Für die Erreichung eines bestimmten Verwendungszwecks übernehmen wir ebenfalls keine Gewähr.
(5) Die Gewährleistung für Mängel in von uns erstellten Softwareprogrammen ist auf die Nachbesserung beschränkt Die Beachtung etwaiger Schutzrechte von Programmen obliegt allein dem Kunden.

  1. Versand /Gefahrenübergang

(1) Versandweg und –mittel sind unserer Wahl überlassen.
(2) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung durch uns ordnungsgemäß auf den Versandweg gebracht wurde.

  1. Erfüllungsort / Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Aachen.
(2) Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen die Schulte & Gehrke Aachen muss ein Schlichtungsverfahren vor der IHK Aachen durchgeführt werden.
(3) Gerichtsstand ist Aachen.

  1. Verjährung

Alle Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Kenntnisnahme des Kunden von den anspruchsbegründenden Tatsachen bzw. spätestens acht Jahre nach vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung.