Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
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Ist der letzte Satz im Text „Allerdings ist bei Datenverarbeitungen darüber hinaus in der Regel die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.“ so zu verstehen, dass in jedem Fall die Einwilligung erforderlich ist? Auch wenn berechtigtes Interesse besteht?
eine personenbezogene Datenverarbeitung ist zulässig,
– wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, die die Verarbeitung vorschreibt
– die Verarbeitung notwendig ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen
– ein berechtigtes Interesse besteht sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (…)
– um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen
Ist keiner der o.g. Punkte zutreffend, ist eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.